Wohngebäude

Energieausweise für Wohngebäude

Energiebedarfsausweis
Für den Energiebedarfsausweis wird ein theoretischer (aber vergleichbarer) Wert berechnet. Dazu wird das Gebäude genau analysiert. Der Ausweisausteller, nimmt die Daten und die Qualität der beheizten Gebäudehülle und der eingesetzten Haustechnik auf. Mit diesen Daten wird nach einem normierten Verfahren der Energiebedarf berechnet.  Das normierte Berechnungsverfahren ermöglicht
eine detaillierte vergleichbare Aussage über den energetischen Standard.
Der Energieausweis ist das verkürzte Ergebnis einer detaillierten Energetischen Berechnung. Nur mit den ausführlichen Berechnungsunterlagen ist der Energieausweis prüfbar und damit gültig.

Der EnergieAUSWEIS ist stets ein Nachweis des Bestandes, bei Neubauten und umfassenden Sanierungen wird dieser erst nach Fertigstellung des Gebäudes ausgestellt, vorher wird ein sogenannter EnergienNACHWEIS von einem Bauvorlageberechtigten Austeller zum Zeitpunkt des Bauantrages benötigt.

Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung eines Energieausweises für ein Bestandsgebäude notwendig:
Pläne M 1/100, Kaminkehrerprotokoll, Unterlagen über die Qualität der Bauteile. (Wand, Dach, Fenster usw.) falls vorhanden.

Folgende Arbeiten des Ausstellers sind notwendig:
Besichtigung des Gebäudes mit Datenaufnahme, Flächen- und U-Wertermittlung, Berechnung der Anlagentechnik und des Energiebedarfs mit einer Spezialsoftware, Erstellen von Modernisierungsvorschlägen, Zusammenstellung der prüffähigen Berechnungsunterlagen mit Ausweisformular.

Kosten: ab ca. 300 Euro (netto) abhängig vom notwendigen Aufwand. Wir machen Ihnen ein pauschales Angebot.

Ausführliche Informationen über den Energieausweis erhalten sie bei der dena!